Nach vielen Versammlungsstättenverordnungen ist eine Sicherheitskonzept dann anzufertigen, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert oder wenn die Versammlungsstätte mehr als 5.000 Besucherplätze hat.
Für die Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes ist immer der Veranstalter verantwortlich.
Ein Sicherheitskonzept muss immer individuell für die Veranstaltung / Veranstaltungsort erstellt werden.
Er muss mit den entsprechenden Hilfsorganisationen dieses erstellen. Zu den Hilfsorganisationen gehören.
Mögliche Gliederung eines Sicherheitskonzeptes