GRUNDSÄTZLICH
Jede Prüfung muss schriftlich dokumentiert werden.
Wenn diese Dokumentation nicht gemacht wird bzw. nicht vorliegt, so ist dieses gleich zusetzen wie eine nicht durchgeführte Prüfung.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Kälteanlagen und Kühleinrichtungen vor ihrer ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen einer Dichtheitsprüfung unterzogen und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und das Ergebnis dieser Prüfungen vom Sachkundigen bescheinigt wird. Die Bescheinigung ist aufzubewahren.
Das bedeutet VOR jedem Saisonbeginn muss dieses durchgeführt werden.
Siehe BGR 500: Hier >
Bei Kälte- und Wärmepumpenanlagen, die mit Kältemitteln in geschlossenem Kreislauf betrieben werden und die wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle geprüft werden müssen, sind Anlagenprüfungen spätestens alle fünf Jahre durchzuführen.
Siehe Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV: Hier >
Quelle: DGUV Regel 112-190
Internetseite: Hier >
Quelle: DGUV Regel 112-190
Internetseite: Hier >
In DIN 14406-4 ist eine regelmäßige Inspektion / Wartung der Feuerlöscher, mindestens alle zwei Jahre, festgelegt.
Zusätzlich zur Wartung gibt es noch die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Die BMZ ist Bestandteil der BMA.
Die BMZ ist die Anlaufstelle für die Feuerwehr.
Die BMZ wertet die eingehenden Signale der verschiedenen Melder aus.
Im Schlüsseldepot befinden sich die für die Feuerwehr notwendigen Schlüssel für die Brandbekämpfung.
Der Schlüssel wird benötigt um zur BMZ zu gelangen.