Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Arbeitnehmer vor Unfällen zu schützen. Deswegen muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Gefährdungen aufklären und sie entsprechend vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder gesundheitliche Risiken aufklären.
Siehe hierzu §12 ArbSchG Hier >
Die Grundlage der Betrieblichen Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Die Unterweisung muss von einer geeigneten Person erfolgen und sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen spätestens aber bei der ersten Aufnahme der Tätigkeit.
Die Unterweisung sollte schriftliche dokumentiert werden.
Was wurde unterwiesen
Wer wurde unterwiesen
Wann und wo wurde unterwiesen
Die unterwiesenen Personen sollten dafür unterschrieben, dass sie die Unterweisung erhalten haben und verstanden haben.
Die Betriebsanweisung weist ausschließlich auf Gefahren hin und erklärt die entsprechenden Schutzmaßnahmen, die gegen diese Gefahren vorgenommen werden müssen.
Aus der betrieblichen Unterweisung erfolgt die Betriebsanweisung. Dieses ist meistens ein DIN A4 Bogen mit einem farbigen Rahmen.
Diese Betriebsanweisungen sind an den entsprechenden Orten aufzuhängen, so dass jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit hat sich zu informieren.